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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

I. All­ge­meines

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen/Videografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf/Videograf diese schriftlich anerkennt

  2. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videograf hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf CD, Fach­abzüge usw.)

II. Urhe­ber­recht

  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder/Bewegtbilder liegt immer beim Fotografen/Videografen.

  2. Die vom Fotografen/Videografen hergestell­ten Licht­bilder/Bewegtbilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

  3. Überträgt der Fotograf/Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Fotografen/Videografen.

  5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild/Bewegtbild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder/Bewegtbilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch)  ist der Fotograf/Videograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen/Videografen zum Schadensersatz.

  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder/Bewegtbilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

  2. Soweit der Fotograf/Videograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen/Videografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

  3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

  4. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.

  5. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen/Videografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

  6. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder und Bewegtbilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen/Videografen.

V. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Nach Vor­sortierung und Nachbearbeitung stellt der Fotograf/Videograf dem Auf­tragge­ber eine pass­wort­geschützte Online-Galerie für 28 Tage zum Download zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber die fertigen Daten digital herunterladen kann.

  2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder/Bewegtbilder durch den Fotografen voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Licht­bilder/Bewegtbilder an den Auftraggeber zu senden.

  3. Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­-/Videografenbuchung, steht dem Fotografen/Videografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno ab dem 15.  Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet wurde.

VI. Daten­schutz

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

VII. Bild­bear­beitung

  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen/videografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen/Videografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder/Bewegtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern/Bewegtbildern des Fotografen/Videografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

  3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bildern/Bewegtbildern des Fotografen/Videografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf/Videograf als Urhe­ber der Bilder/Videos klar und eindeutig identifizierbar ist.

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Der Fotograf/Videograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf/Videograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen/Videografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. .

  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

IX. Rückgaberecht Downloads

Beim Kauf der Presets werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach Download der Presets nicht mehr möglich.

X. Schlussbestimmungen

Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Hamburg.

XI. Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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